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Aktuelle Änderungen für 2024 bis 2027 beim Emissionshandel für Abfallverbrennung

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 24. Nov. 2024
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Feb.


Der deutsche Gesetzgeber hat Betreiber von Anlagen zur Abfallverbrennung (auch: Müllverbrennung oder thermische Abfallbehandlung) für Emissionen ab dem Jahr 2024 dem Emissionshandel unterworfen und eine Abgabepflicht von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) begründet.


Durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 erfährt die bisherige Regelungssystematik eine Änderung und große Abfallverbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW unterliegen teilweise auch den Regelungen des TEHG 2024. Dadurch gelten für sie bestimmte Vorgaben sowohl nach TEHG 2024 als auch nach dem BEHG.


Für Emissionen ab dem Jahr 2027 möchte der deutsche Gesetzgeber große Abfallverbrennungsanlagen vollständig dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS 1) unterwerfen, was jedoch von einer Genehmigung der Europäischen Kommission abhängt.


Nachfolgend erfahren Sie mehr Einzelheiten zu den Änderungen, welche sich aus dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 für Abfallverbrennungsanlagen ergeben.


Die nachfolgende Darstellung beruht auf der Rechtslage gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (BT-Drs. 20/13585) unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13962). Zum Stand der Bearbeitung dieses Beitrags wurde das Gesetz noch nicht beschlossen. Änderungen bleiben also vorbehalten.


Rechtslage für Emissionen bis zum Jahr 2023

Rechtslage für Emissionen der Jahre 2024, 2025 und 2026

Rechtslage für Emissionen ab dem Jahr 2027



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