top of page

Was sind Control Securities nach US-Recht?

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 29. Sept. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Dez. 2024


Control Securities ist ein Begriff der Safe Harbor Rule 144 nach US-Wertpapierrecht, die eine wichtige Ausnahme vom grundsätzlich verbotenen öffentlichen Verkauf von nicht bei der SEC registrierten Wertpapieren statuiert. Der Begriff bezeichnet Wertpapiere eines Emittenten, die von einem mit dem Emittenten verbundenen Unternehmen gehalten werden.


Das grundsätzliche Verbot zum Verkauf von Wertpapieren ohne Registration Statement beruht auf dem US Securities Act. Das Verbot umfasst insbesondere auch „Underwriter“. Der Begriff wird weit definiert und umfasst, grob gesagt, alle Personen, die im Hinblick auf den Vertrieb Wertpapiere eines Emittenten von diesem erwirbt oder diese Wertpapiere anbietet oder verkauft oder zumindest mittelbar an solchen Handlungen beteiligt ist. Anders als im allgemeinen Sprachgebrauch kann der Begriff des Underwriters nicht nur Investmentbanken, sondern auch Privatpersonen umfassen.


Der Inhaber von Control Securities ist unter den näheren Voraussetzungen der Rule 144 ausnahmsweise zu deren Verkauf berechtigt, da er dann mit Sicherheit nicht als Underwriter angesehen wird. Rule 144 verlangt für den Verkauf von Control Securities:

  • Beachtung einer Haltefrist

  • Öffentliche Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen

  • Limitierung des Verkaufsvolumens

  • Veräußerung über einen Intermediär

  • Ggf. Meldung des beabsichtigten Verkaufs an die SEC


Control Securities dürfen nicht mit Restricted Securities verwechselt werden. Letztere sind ebenfalls Gegenstand von Rule 144. Wertpapiere können sowohl Restricted Securities als auch Control Securities sein.

  • Wertpapierhandel und ‑dienstleistungen

  • Marktinfrastruktur und Verwahrung

  • Fondsverwaltung und ‑vertrieb

  • Zahlungs- und Kryptodienste

  • Emissionshandelssystem (EU-EHS)

  • Anti-Geldwäsche und Sanktionen

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Wertpapier- und Emissionshandel, Marktinfrastrukturen und der Vermögensverwaltung. Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

Kontakt

Kronsteyn

Messeturm

Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main

Deutschland

+49 69 2013 5770
hello@kronsteyn.law

bwf-logo.png
bottom of page