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 Emissionshandelssystem (EU-EHS) 

Legal Excellence

In ihrem Ursprung, im Jahr 2003, war die europäische Emissionshandelsrichtline (Emissions Trading Directive, ETSD) noch ein gut überschaubares Regelwerk. Seitdem hat jedoch der europäische Gesetzgeber das europäische Emissionshandelssystem (EU-EHS) sowohl in der Tiefe als auch in der Breite erheblich ausgeweitet. Für Emissionen ab dem Jahr 2024 sind neben Anlagen- und Luftfahrzeugbetreibern auch Schifffahrtsunternehmen zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (EU allowance, EUA) verpflichtet. Und das bereits ab dem Jahr 2021 in Gang gesetzte nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird, dem Grunde nach, schrittweise bis 2027 in das neue europäische Brennstoffemissionshandelssystem (EU-EHS 2) überführt. Die Rechtsanwaltskanzlei Kronsteyn ist Ihr Partner bei der Lösung von rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit dem Emissionshandel, etwa im Zusammenhang mit Zuteilungsentscheidungen, Emissionsmeldungen oder neuen Geschäftsmodellen.

Kronsteyn ist Ihr Partner für die Rechtsberatung und Vertretung im Emissionshandelsrecht.

Leistungsspektrum

Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät zum Emissionsrecht gem. dem europäischen Emissionshandelssystemen (EU-EHS) sowie dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) und vertritt Sie gegenüber Behörden und in gerichtlichen Verfahren. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Vertretung in verwaltungsbehördlichen Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Klageverfahren

  • Begleitung von Antragsverfahren vor Umweltbehörden

  • Erstellung von Rechtsgutachten zu komplexen Rechtsfragen

  • Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Intermediäre, bspw. für Handels- und Verwahrstrukturen

  • Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen, bspw. Auslagerungs- und Kooperationsverträgen

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