
Fondsverwaltung und ‑vertrieb
Legal Excellence
Das Bild des klassischen Vermögensverwalters oder -beraters à la Warren Buffet ist längst vergangen. Der Markt hat längst einen Umbruch durchlaufen. Nicht nur haben sich neue Marktstrukturen und elektronische Geschäftsmodelle in der Vermögensverwaltung und im Vertrieb etabliert. Auch die regulatorischen Herausforderungen sind nicht weniger geworden. Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät Vermögensverwalter umfassend bei ihren rechtlichen Herausforderungen, etwa bei der Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen, einzelnen rechtlichen Fragestellungen, dem Review von Vertriebsunterlagen und diesbezüglichen Rechtstexten und der Bereitstellung von AIF- und VermAnlG-Emissionsunterlagen oder der Abwehr von Anlegerklagen. Mit Kronsteyn haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Fondsverwaltung und zum Fondsvertrieb zur Seite steht.
Kronsteyn ist Partner für Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere Investmentanbieter. Die Kanzlei begleitet Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihres berät Emittenten von Investment – über alle Phasen des Investmentzyklus: von der Konzeption, der Kapitaleinwerbung und -allokation bis zur Kapitalrückführung.
Leistungsspektrum
Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät im Recht der Fonds- und Vermögensverwaltung und des Fondsvertriebs. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
-
Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Konzeption von AIF (einschließlich Hedgefonds) gemäß KAGB, Vermögensanlagen gemäß VermAnlG und Schwarmfinanzierungen gemäß CSPR
-
Bereitstellung von Prospekten und Kundeninformationsdokumenten
-
Vorbereitung und Durchführung von Erlaubnisanträgen für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Schwarmfinanzierungsdienstleister (CSP) sowie KVG-Registrierungen
-
Übernahme der Funktion des Mittelverwendungskontrolleurs gem. VermAnlG
-
Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen sowie Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen
-
Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen
-
Begleitung des Markteintritts von EU/EWR-Fonds im Inland
-
Abwehr von Anlegerklagen