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 Anti-Geldwäsche und Sanktionen 

Legal Excellence

Das Geldwäsche- und Sanktionsrecht hat in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Im Bereich des Geldwäscherechts sahen sich Marktteilnehmer nicht nur von gesetzlicher Seite kontinuierlich steigenden Anforderungen ausgesetzt, die wohl mit der RL (EU) 2024/1640 (AMLD 6) und der VO (EU) 2024/1624 (AMLR) im Juli 2026 einen vorläufigen Höhepunkt erreichen werden. Auf behördlicher Seite setzt die BaFin mittlerweile einen sehr hohen Compliance-Standard voraus und sanktioniert Banken und Wertpapierinstitute mitunter heftig, wenn die Behörde die umgesetzten Maßnahmen als nicht ausreichend erachtet. Im Bereich des Sanktionsrechts haben insbesondere die Russlandsanktionen nicht nur aufgrund ihrer Masse, sondern auch aufgrund der starken geschäftlichen und persönlichen Verbindungen zwischen Deutschland bzw. Europa und Russland Marktteilnehmer vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Unter anderem die VO (EU) Nr. 833/2014 und die VO (EU) Nr. 269/2014 haben seit dem Jahr 2022 erhebliche Verschärfungen erfahren und betreffen Banken, Wertpapierinstitute, sonstige Unternehmen und Privatpersonen auf verschiedenen Ebenen.

Kronsteyn ist Ihr Partner für rechtliche Angelegenheiten im Geldwäsche- und Sanktionsrecht – als Rechtsberatung bei der Strukturierung sowie als Vertreter gegenüber Behörden und vor Gerichten.

Leistungsspektrum

Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät im Geldwäsche- und Sanktionsrecht und vertritt Sie gegenüber Behörden und in gerichtlichen Verfahren. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Erstellung von Stellungnahmen und Rechtsgutachten zu komplexen Rechtsfragen

  • Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen (bspw. Auslagerungs- und Kooperationsverträgen) sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Massenkundengeschäft

  • Abstimmungen mit der BaFin, der Bundesbank und dem BAFA sowie Vertretung in Antrags- und Widerspruchsverfahren

  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren

  • Review, Überarbeitung und Bereitstellung von internen Richtlinien (bspw. der internen AML/CTF- und Sanktionsrichtlinie)

  • Mitarbeiterschulungen zu aktuellen Themen im Bereich Geldwäscherecht und Sanktionen

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