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 Marktinfrastruktur und Verwahrung 

Legal Excellence

Marktinfrastruktur ist die unverzichtbare Grundlage des Wertpapiergeschäfts. Sie gliedert sich in Handels- und Nachhandelsstrukturen. Handelsstrukturen sind einerseits geprägt durch Institutionen, über welche Marktteilnehmer Wertpapiergeschäfte schießen, also Marktplätze wie Börsen und andere Handelsplätze im multilateralen Bereich und OTC-Kontrahenten wie Systematische Internalisierer (SI) im bilateralen Bereich. Andererseits nehmen Intermediäre, welche den Zugang zu Ausführungsplätzen optimieren, wie Broker, Anbieter von (Smart) Orderrouting-Systemen, Anbieter von direkten elektronischen Zugängen (DEA-Anbieter) sowie technische IT-Systemanbieter im international verknüpften Wertpapierhandel wichtige Funktionen ein.

Weniger auffällig, aber nicht weniger wichtig sind Nachhandelsstrukturen. Diese dienen der Abwicklung geschlossener Geschäfte, also der Übertragung gekaufter Wertpapiere und hierfür geschuldeter Gelder, und der anschließenden Verwahrung. Der Abwicklungsvorgang kann über Zentralverwahrer (CSD) oder Abwicklungsinternalisierer oder, je nach Fall, vergleichbare Einrichtungen aus Drittstaaten erfolgen. Häufig findet vor der Abwicklung auch ein Clearing durch eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty, CCP) statt, um die Abwicklungseffizienz zu erhöhen. Über eine Verwahrkette wird schließlich die rechtliche bzw. wirtschaftliche Berechtigung des Erwerbers hergestellt.

Das Marktstrukturrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Rechtsverordnungen aufsichtsbehördlichen Stellungnahmen geprägt, wobei das Börsenrecht nur einen Teilbereich des Marktstrukturrechts bildet. Im Handelsbereich zählen dazu insbesondere das Börsengesetz (BörsG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die VO (EU) Nr. 600/2014 (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und im Nachhandelsbereich insbesondere das Depotgesetz (DepotG), die VO (EU) Nr. 909/2014 (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) und die VO (EU) Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulation, EMIR).

Kronsteyn ist Ihr Partner für die rechtliche Ausgestaltung von Marktinfrastruktur- und Verwahrlösungen – egal ob für den Interbankenmarkt oder das Privatkundengeschäft.

Veröffentlichungen mit Bezug zum Marktinfrastrukturrecht

Müller-Lankow, Leistungsstörungen bei Wertpapiergeschäften und deren Regulierung nach CSDR, SSR, Börsenrecht, ICMA und BGB, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2024, S. 1641-1649. Müller-Lankow, Market-Making im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung – Ein Widerspruch? – Zugleich Anmerkung zum Urteil des VGH Kassel v. 21.11.2023 – 6 A 1658/18, in: Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) 2024, S. 601-607. Müller-Lankow, Wie die Regulierung von Lieferverzögerungen den Wertpapierhandel auf die Probe stellt, in: Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) 2024, S. 567-568. Müller-Lankow/Liebscher, Rechtliche Unterschiede zwischen E-Geld- und vermögenswertereferenzierten Token, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2024, S. 1152-1160. Kumpan/Müller-Lankow, Kommentierung von § 26b BörsG (Mindestpreisänderungsgröße) und § 26c BörsG (Market-Making-Systeme), in: Eberhard Schwark / Daniel Zimmer (Hrsg.), Kapitalmarktrechts-Kommentar, 5. Aufl., München (C.H. Beck) 2020. Kumpan/Müller-Lankow, The Multilateral Single-dealer System – An Oxymoron under MiFID II?, in: Journal of International Banking Law and Regulation 34 (2019), Heft 9, S. 301-310. Müller-Lankow, Market-Making: Eine aufsichtsrechtliche Analyse des Market-Makings im Rahmen multilateraler und bilateraler Systeme, Baden-Baden (Nomos) 2018. Müller-Lankow, Abgrenzung des Eigenhandels durch Market-Maker vom Eigengeschäft durch sonstige Liquiditätsgeber, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2017, S. 2335-2345. Kumpan/Müller-Lankow, Ein-Market-Maker-Systeme in der neuen Kapitalmarktregulierung – Abgrenzung zwischen multilateralen und bilateralen Systemen (gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Kumpan), in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2017, S. 1777-1786.

Leistungsspektrum

Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät im Marktinfrastruktur- und Verwahrrecht. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen (bspw. Auslagerungs- und Kooperationsverträgen) sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und begleitenden Dokumenten im Massenkundengeschäft

  • Erstellung von Stellungnahmen und Rechtsgutachten zu komplexen Rechtsfragen im Handels- und Nachhandelssegment

  • Abstimmungen mit der BaFin, der Bundesbank und der EZB

  • Abwehr von Verbraucherklagen

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