Kosten einer BaFin-Lizenz/Erlaubnis nach WpIG
- RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
- 3. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr.
Die behördlichen Kosten für eine Lizenz bzw. Erlaubnis der BaFin nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) untergliedern sich in einmalige und laufende Kosten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die Kosten, die bei der Beantragung einer Lizenz/Erlaubnis für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf Sie zukommen.
Interessieren Sie sich näher für die Anforderungen und das Verfahren der Erlaubniserteilung nach dem WpIG? Dann besuchen Sie diese Seite. Kronsteyn begleitet Sie über alle Schritte Ihres individuellen Erlaubnisprozesses hinweg.
Einmalige behördliche Kosten
Stand: 03.04.2025
Art der einmaligen Kosten | Höhe |
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BaFin-Gebühr (Ziff. 29.1 der Anlage zur FinDAGebV) | 6.336 Euro. Im Falle des Finanzkommissionsgeschäfts, des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels oder des Eigengeschäfts sowie bei der Befugnis, sich sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu beschaffen, nach Zeitaufwand der BaFin. Die Zeitgebühr beträgt ca. 50 bis 75 Euro pro Stunde. |
Einmalige EdW-Beitragszahlung (§§ 3 f. EdWBeitrV) | Entspricht dem EdW-Jahresbeitrag oder einem Mindestbeitrag, wenn kein Jahresbeitrag zu entrichten ist |
Hinzu kommen behördliche Kosten unter anderem für Beglaubigungen und Führungszeugnisse.
Laufende behördliche Kosten
Stand: 03.04.2025
Art der laufenden Kosten | Höhe |
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BaFin-Jahresumlage (§§ 16 ff. FinDAG) | Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, ggf. mit Mindestumlage. |
EdW-Jahresbeitrag (§§ 1 ff. EdWBeitrV) | Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit und beträgt mindestens 1.050 Euro. |
Leistungen von Kronsteyn
Kronsteyn ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei begleitet Unternehmen bei der Erlangung einer BaFin-Lizenz bzw. Erlaubnis durch die rechtliche Konzeption des jeweiligen Geschäftsmodells sowie Koordination und Durchführung der einzelnen Schritte des Antragsverfahrens. Kronsteyn bereitet Ihnen hochwertige Antragsunterlagen vor, erstellt etwaig erforderliche Compliance-Dokumente, entwickelt Kundenverträge, auch AGB für das Massenkundengeschäft, sowie gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationsdokumente. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Dr. Hendrik Müller-Lankow.
Die Bestellung/Ernennung eines externen Compliance-Beauftragten kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein.