top of page

Kosten einer BaFin-Lizenz/Erlaubnis nach WpIG

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 3. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Apr.


Die behördlichen Kosten für eine Lizenz bzw. Erlaubnis der BaFin nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) untergliedern sich in einmalige und laufende Kosten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die Kosten, die bei der Beantragung einer Lizenz/Erlaubnis für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf Sie zukommen.


Interessieren Sie sich näher für die Anforderungen und das Verfahren der Erlaubniserteilung nach dem WpIG? Dann besuchen Sie diese Seite. Kronsteyn begleitet Sie über alle Schritte Ihres individuellen Erlaubnisprozesses hinweg.



Einmalige behördliche Kosten


Stand: 03.04.2025

Art der einmaligen Kosten

Höhe

BaFin-Gebühr (Ziff. 29.1 der Anlage zur FinDAGebV)

6.336 Euro. Im Falle des Finanzkommissionsgeschäfts, des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels oder des Eigengeschäfts sowie bei der Befugnis, sich sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu beschaffen, nach Zeitaufwand der BaFin. Die Zeitgebühr beträgt ca. 50 bis 75 Euro pro Stunde.

Einmalige EdW-Beitragszahlung (§§ 3 f. EdWBeitrV)

Entspricht dem EdW-Jahresbeitrag oder einem Mindestbeitrag, wenn kein Jahresbeitrag zu entrichten ist

Hinzu kommen behördliche Kosten unter anderem für Beglaubigungen und Führungszeugnisse.



Laufende behördliche Kosten


Stand: 03.04.2025

Art der laufenden Kosten

Höhe

BaFin-Jahresumlage (§§ 16 ff. FinDAG)

Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, ggf. mit Mindestumlage.

EdW-Jahresbeitrag (§§ 1 ff. EdWBeitrV)

Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit und beträgt mindestens 1.050 Euro.


Leistungen von Kronsteyn


Kronsteyn ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei begleitet Unternehmen bei der Erlangung einer BaFin-Lizenz bzw. Erlaubnis durch die rechtliche Konzeption des jeweiligen Geschäftsmodells sowie Koordination und Durchführung der einzelnen Schritte des Antragsverfahrens. Kronsteyn bereitet Ihnen hochwertige Antragsunterlagen vor, erstellt etwaig erforderliche Compliance-Dokumente, entwickelt Kundenverträge, auch AGB für das Massenkundengeschäft, sowie gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationsdokumente. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Dr. Hendrik Müller-Lankow.

  • Wertpapierhandel und ‑dienstleistungen

  • Marktinfrastruktur und Verwahrung

  • Fondsverwaltung und ‑vertrieb

  • Zahlungs- und Kryptodienste

  • Emissionshandelssystem (EU-EHS)

  • Anti-Geldwäsche und Sanktionen

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Wertpapier- und Emissionshandel, Marktinfrastrukturen und der Vermögensverwaltung. Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

Kontakt

Kronsteyn

Messeturm

Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main

Deutschland

+49 69 2013 5770
hello@kronsteyn.law

bwf-logo.png
bottom of page