EU-Wertpapier-Sanktionen gg. Russland im Überblick
Aktualisiert: vor 3 Tagen
Die Europäische Union hat eine beispiellose Anzahl an Sanktionen gegen den russischen Staat und russische Unternehmen erlassen. Die Sanktionen betreffen neben diversen Wirtschaftssektoren auch der Finanzsektor auf mehreren Ebenen, einschließlich Wertpapier-, Geld- und andere Finanztransaktionen. Verantwortliche aus dem Finanzsektor sollten vor jeder Transaktion, die nur irgendwie einen Bezug zu Russland aufweisen kann, genauestens prüfen lassen, ob sie damit gegen geltendes Sanktionsrecht verstoßen. Denn ein Verstoß kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Europäische Union hat bereits aufgrund der russischen Annexion der Krim und von Sewastopol im Jahr 2014 ein umfangreiches Sanktionsregime gegen die Russische Föderation und gegen Weißrussland (Belarus) in Kraft gesetzt und laufend ausgeweitet. Eine erhebliche Ausweitung erfolgte dann aufgrund des Beginns des Krieges zwischen Russland und der Ukraine.
Eckpfeiler des Sanktionsregimes gegen Russland sind zwei EU-Verordnungen:
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Dieser Beitrag konzentriert sich auf Sanktionen gegen Russland im Wertpapierhandel nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Inhaltsübersicht
Konsequenzen bei Verstößen
Verbot des Handels von Wertpapieren bestimmter Unternehmen
Betroffene Emittenten
Betroffene Instrumente
Betroffene Handlungen
Verbot des Börsenlistings
Verbot des Handels von russischen Staatsanleihen
Verbot des Verkaufs von Wertpapieren an russische Personen
Weitere Sanktionen
1. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen Russland-Sanktionen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Verstoß gegen Artikel 5 oder 5a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € belegt werden kann. Darüber hinaus besteht das Risiko von Reputationsschäden oder institutsinternen Konsequenzen. Auch kann ein schwerer Sanktionsverstoß die aufsichtsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Person, d. h. deren Eignung als Geschäftsleiter in Frage stellen. Letztendlich wird in der Regel die juristische Nichtigkeit des sanktionierten Geschäfts anzunehmen sein. Daher sollte eine intensive Betrachtung der Sach- und Rechtslage erfolgen, bevor eine Transaktion erfolgt, die potenziell von Russland-Sanktionen erfasst ist.
2. Verbot des Handels von Wertpapieren bestimmter Unternehmen
a. Betroffene Emittenten
b. Betroffene Instrumente
c. Betroffene Handlungen
d. Verbot des Börsenlistings
3. Verbot des Handels von russischen Staatsanleihen
4. Verbot des Verkaufs von Wertpapieren an russische Personen
5. Weitere Sanktionen
Leistungen von Kronsteyn
Kronsteyn bietet Rechtsberatung zu den Herausforderungen des europäischen Sanktionsregimes. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Antrags- und Widerspruchsverfahren bei sowei Abstimmungen mit der Bundesbank und dem BAFA und verwaltungsgerichtliche Klageverfahren.
Zur Vermeidung unbilliger Härten können betroffene Unternehmen einen BEHG-Härtefallantrag stellen.
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