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Die wichtigsten Regelungen für Initiatoren von Crowdfundings

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 7. Juni 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Dez. 2024


Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Crowdfundings (Schwarmfinanzierungen) hat der Gesetzgeber diesen Bereich zunehmend reguliert, zuletzt sogar in Teilen europaweit in einer EU-Verordnung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten Plattformbetreibern diverse Gestaltungsmöglichkeiten, um ihren Kunden innovative Lösungen zu bieten. Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen für Crowdfundings (Schwarmfinanzierungen), die für Plattformbetreiber und Projektträger bzw. Initiatoren wichtig sind, kann über den vorstehenden Link abgerufen werden.



Was ist Crowdfunding?

Was regelt die EU-Schwarmfinanzierungsverordnung?



Leistungen von Kronsteyn


Kronsteyn berät Initiatoren von AIF, Vermögensanlagen sowie Schwarmfinanzierungen bei allen Fragen rund um die erfolgreiche Platzierung des Investmentangebots. Sie profitieren vom Know-how der Kanzlei in allen Phasen der Platzierung: von der Konzeptionierung, der Erstellung von Prospekten, Basisinformationsblättern etc. und in Vertriebsfragen.

  • Wertpapierhandel und ‑dienstleistungen

  • Marktinfrastruktur und Verwahrung

  • Fondsverwaltung und ‑vertrieb

  • Zahlungs- und Kryptodienste

  • Emissionshandelssystem (EU-EHS)

  • Anti-Geldwäsche und Sanktionen

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Wertpapier- und Emissionshandel, Marktinfrastrukturen und der Vermögensverwaltung. Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

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